Das Prozessrecht gibt dem Rechtsteilnehmer einen Anspruch auf die gerichtliche Beurteilung einer Streitsache, gestützt auf die eidgenössische Zivilprozessordnung (ZPO) bzw. bei internationalen Verhältnissen aufgrund des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPRG) resp. des Lugano-Übereinkommens (LugÜ). Die Gerichtsorganisation auf kommunaler und kantonaler Ebene wird durch die Kantone bestimmt. Hinsichtlich der sachlichen und funktionalen Zuständigkeit auf Bundesebene sind die einschlägigen Bundeserlasse massgebend.
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