Eigenbedarf des Vermieters:
Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter das Mietobjekt für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte beansprucht.
Ein hypothetischer Eigenbedarf in Zukunft ist allerdings nicht relevant.
Informationen zur Kündigung des Mietvertrages aus Eigenbedarf des Vermieters